Abmahnung Wegen Urheberrechtsverletzung
Uns erreicht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Werk der RECHTEINHABER, ausgesprochen durch die KANZLEI. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklrung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. Die Abmahnung bezieht sich auf WERK.
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Tauschbrsen trifft so gut wie immer erst einmal den Anschlussinhaber, da die derzeitige Rechtsprechung vermutet, dieser sei Tter der behaupteten Rechtsverletzung.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so ist es wichtig, dass Sie die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprche zunchst einmal richtig einordnen.
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kann jedenfalls nicht automatisch als Abzocke oder Betrug eingeordnet werden. Im Gegenteil ist es verstndlich, dass die jeweiligen Rechteinhaber Rechtsverletzungen im Internet verhinden mchten. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob die erhobenen Ansprche aber auch vom Umfang her angemessen sind.
Hauptbestandteil einer Abmahnung ist nicht der jeweilige Zahlungsanspruch, der im Einzelfall durchaus hoch sein kann. Die Betrge erreichen oft mehrere hundert Euro, mssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Denn der Zahlungsanspruch kann im Einzelfall nicht oder nur teilweise zustehen.
Das Hauptaugenmerk liegt hingegen auf dem Unterlassungsanspruch. Schlielich sind Unterlassungsansprche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
In rechtlicher Hinsicht ist zunchst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer grundstzlich lebenslang bindenden Unterlassungserklrung gerichtet ist, wobei bei einem Versto auch eine Vertragsstrafe fllig wrde.
In finanzieller Hinsicht ist zu bercksichtigen, dass der Unterlassungsanspruch einen regelmig hohen Gegenstandswert nach sich zieht. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprchen sind teure Verfahren leider die Regel. Vor allem Unterlassungsklagen knnen hier Kosten auslsen, die ohne weiteres den Zahlbetrag aus der Abmahnung bersteigen. Daneben ist dann aber immer noch der nach wie vor offene Anspruch auf Schadenersatz im Raum stehend. Losgelst von der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers kann daher durchaus empfehlenswert sein, die Unterlassungsansprche zu erfllen, rein vorsorglich, um Kostenrisiken im Bereich mehrerer tausend Euro auszuschlieen.
Auf keinen Fall sollte die vorgefertigte Unterlassungserklrung unterzeichnet werden. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklrung fhrt zu einem Schuldanerkenntnis. Das bedeutet, dass selbst dann wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich fr die Rechtsverletzung ist, er die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Schlimmer noch: es knnten auch Folgeabmahnungen auf die Erklrung Bezug nehmen. Besser sollte die Erklrung modifiziert, d.h. abgendert werden.
Die Formulierung einer Unterlassungserklrung sollte aber immer einem erfahrenen Anwalt berlassen werden, schon aufgrund ihrer weitreichenden rechtlichen Wirkungen.
Erst jetzt sollte sich das Augenmerk auf den Zahlungsanspruch richten. Vorsicht ist hier wiederum geboten vor bereilten Zahlungen. Vor allem sollte nicht unter Berufung auf 97a Abs. 2 UrhG eine Zahlung in Hhe von 100,- EUR geleistet werden, da die Regelung im Regelfall nicht einschlgig ist.
Aufgrund der mehrjhrigen Erfahrung im Bereich Tauschbrsen-Abmahnungen raten wir grundstzlich dazu, nur nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnscheeiben zu reagieren. Andernfalls geht der betroffene Anschlussinhaber unntige Risiken ein.
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Tauschbrsen trifft so gut wie immer erst einmal den Anschlussinhaber, da die derzeitige Rechtsprechung vermutet, dieser sei Tter der behaupteten Rechtsverletzung.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so ist es wichtig, dass Sie die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprche zunchst einmal richtig einordnen.
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kann jedenfalls nicht automatisch als Abzocke oder Betrug eingeordnet werden. Im Gegenteil ist es verstndlich, dass die jeweiligen Rechteinhaber Rechtsverletzungen im Internet verhinden mchten. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob die erhobenen Ansprche aber auch vom Umfang her angemessen sind.
Hauptbestandteil einer Abmahnung ist nicht der jeweilige Zahlungsanspruch, der im Einzelfall durchaus hoch sein kann. Die Betrge erreichen oft mehrere hundert Euro, mssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Denn der Zahlungsanspruch kann im Einzelfall nicht oder nur teilweise zustehen.
Das Hauptaugenmerk liegt hingegen auf dem Unterlassungsanspruch. Schlielich sind Unterlassungsansprche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
In rechtlicher Hinsicht ist zunchst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer grundstzlich lebenslang bindenden Unterlassungserklrung gerichtet ist, wobei bei einem Versto auch eine Vertragsstrafe fllig wrde.
In finanzieller Hinsicht ist zu bercksichtigen, dass der Unterlassungsanspruch einen regelmig hohen Gegenstandswert nach sich zieht. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprchen sind teure Verfahren leider die Regel. Vor allem Unterlassungsklagen knnen hier Kosten auslsen, die ohne weiteres den Zahlbetrag aus der Abmahnung bersteigen. Daneben ist dann aber immer noch der nach wie vor offene Anspruch auf Schadenersatz im Raum stehend. Losgelst von der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers kann daher durchaus empfehlenswert sein, die Unterlassungsansprche zu erfllen, rein vorsorglich, um Kostenrisiken im Bereich mehrerer tausend Euro auszuschlieen.
Auf keinen Fall sollte die vorgefertigte Unterlassungserklrung unterzeichnet werden. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklrung fhrt zu einem Schuldanerkenntnis. Das bedeutet, dass selbst dann wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich fr die Rechtsverletzung ist, er die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Schlimmer noch: es knnten auch Folgeabmahnungen auf die Erklrung Bezug nehmen. Besser sollte die Erklrung modifiziert, d.h. abgendert werden.
Die Formulierung einer Unterlassungserklrung sollte aber immer einem erfahrenen Anwalt berlassen werden, schon aufgrund ihrer weitreichenden rechtlichen Wirkungen.
Erst jetzt sollte sich das Augenmerk auf den Zahlungsanspruch richten. Vorsicht ist hier wiederum geboten vor bereilten Zahlungen. Vor allem sollte nicht unter Berufung auf 97a Abs. 2 UrhG eine Zahlung in Hhe von 100,- EUR geleistet werden, da die Regelung im Regelfall nicht einschlgig ist.
Aufgrund der mehrjhrigen Erfahrung im Bereich Tauschbrsen-Abmahnungen raten wir grundstzlich dazu, nur nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnscheeiben zu reagieren. Andernfalls geht der betroffene Anschlussinhaber unntige Risiken ein.